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   BVerwG, 28.11.1997 - 1 C 29.97   

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https://dejure.org/1997,14171
BVerwG, 28.11.1997 - 1 C 29.97 (https://dejure.org/1997,14171)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1997 - 1 C 29.97 (https://dejure.org/1997,14171)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1997 - 1 C 29.97 (https://dejure.org/1997,14171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 78 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis als Begehren eines asylunabhängigen Aufenthaltes - Knüpfung der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an das Vorliegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1997 - 1 C 29.97
    Es liegt nämlich bereits keine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz vor, wenn ein Ausländer, dem nach erfolglosem Asylverfahren die Abschiebung angedroht worden ist, eine Duldung begehrt (vgl. auch Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 -).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1997 - 1 C 29.97
    Hingegen ist es nicht zulässig, den Anwendungsbereich des Asylverfahrensgesetzes im Hinblick auf Zielvorgaben zu erweitern, die gerade nicht im Wege der Gesetzgebung verwirklicht werden sollten und im Gesetz auch keinen Niederschlag gefunden haben (vgl. auch Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 -).
  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90

    Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1997 - 1 C 29.97
    Ebenso wie für die anderen das Widerspruchs- und das Gerichtsverfahren betreffenden Sondervorschriften des Asylverfahrensgesetzes (§§ 11, 74 ff. AsylVfG) ist der Anwendungsbereich des § 78 AsylVfG danach zu bestimmen, ob die angefochtene oder begehrte Maßnahme oder Entscheidung ihre rechtliche Grundlage im Asylverfahrensgesetz hat (vgl. Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 155.90 - Buchholz 402.25 § 22 AsylVfG Nr. 4 = NVwZ 1993, 276 ).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2003 - 8 ME 189/03

    Abschiebungshindernis; Asyl; Asylbewerber; Asylverfahren;

    Angesichts der grundsätzlichen Trennung zwischen der im Asylverfahrensgesetz geregelten "Entscheidungsphase" und der im Ausländergesetz verbliebenen "Vollstreckungsphase" verbiete es sich, die Abschiebung als bloßen "Annex" der Asylentscheidung oder Teil einer "funktionalen Einheit" dem Asylverfahrensgesetz zu unterstellen (BVerwG, Urt. v. 25.9.1997, a.a.O.; Urt. v. 28.11.1997 - 1 C 29/97 -; ebenso u. a.: OVG Weimar, Beschl. v. 14.11.1997 - 3 ZEO 1229/79 - VGH Mannheim, Beschl. v. 2.12.1997 - A 14 S 3104/97 - Beschl. v. 14.8.1998 - 9 S 1552/98 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.10.1998 - 1 V 26/98 - OVG Hamburg, Beschl. v. 5.1.1998 - Bs VI 91/97 - a. A.: Hess. VGH, Beschl. v. 22.5.2001 - 11 TZ 726/01.A - VGH Mannheim, Beschl. v. 21.10.1998 - 6 S 2334/98 -).
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